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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 OVG L 3/88   

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https://dejure.org/1990,16237
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 OVG L 3/88 (https://dejure.org/1990,16237)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.03.1990 - 18 OVG L 3/88 (https://dejure.org/1990,16237)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. März 1990 - 18 OVG L 3/88 (https://dejure.org/1990,16237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 72 Abs. 2 S. 6 Nds.PersVG; § 72 Abs. 3 Nds.PersVG
    Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung; Abbruch des Einigungsverfahrens durch den Dienststellenleiter; Durchführung der beabsichtigten Maßnahme; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Einstellung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung; Abbruch des Einigungsverfahrens durch den Dienststellenleiter; Durchführung der beabsichtigten Maßnahme; Unbeachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung; Einstellung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.03.1986 - 6 P 5.85

    Abbruchbefugnis - Dienststellenleiter - Einigungsverfahren - Durchführung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88
    Er vertieft sein Vorbringen in erster Instanz und macht insbesondere geltend: Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner neueren Rechtsprechung klargestellt (Beschluß vom 12. März 1986, NVwZ 1987, 52), daß ein Dienststellenleiter nicht - wie es der Beteiligte getan habe - deswegen von der Einleitung eines Einigungsverfahrens absehen und die beabsichtigte Maßnahme durchführen dürfe, weil er das vom Personalrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht für gegeben halte.

    Die Beschwerde macht zu Unrecht geltend, der Beteiligte habe die Zustimmungsverweigerung des Antragstellers schon deswegen nicht als unbeachtlich werten dürfen, weil der Dienststellenleiter nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht dazu befugt sei, das Einigungsverfahren abzubrechen und die beabsichtigte Maßnahme durchzuführen, wenn er das vom Personalrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht für gegeben halte (Beschluß vom 12. März 1986 - BVerwG 6 P 5.85 -, NVwZ 1987, 52, 54) [BVerwG 12.03.1986 - 6 P 5/85] .

  • BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88
    Unter der Einstellung nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 Nds.PersVG ist die Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle zu verstehen, die in der Regel mit der Begründung eines Rechtsverhältnisses einhergeht; hierbei erstreckt sich die auf die Eingliederung bezogene Mitbestimmung des Personalrates auf die zur Einstellung vorgesehene Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und - im Falle eines Angestellten - auf die mit der Übertragung der Tätigkeit verbundene tarifliche Bewertung (BVerwGE 68, 30 (32 f.) [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88
    Sie läßt - wie in ihr ausdrücklich klargestellt ist (a.a.O., S. 54 r.Sp.) - die (hier interessierende) Rechtsprechung unberührt, daß in Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung ihre Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen verweigern darf, eine auf andere Gründe gestützte Verweigerung ebenso unbeachtlich ist wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (§ 72 Abs. 2 Satz 6 Nds. PersVG ); diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht im übrigen in neueren Entscheidungen fortgeführt und bekräftigt (vgl. z.B. Beschluß vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 -, Buchholz 250 Nr. 58 zu § 75 BPersVG; in gleichem Sinne zuletzt auch Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1989 - 18 OVG L 8/88 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 7/87

    Verweigerung der Zustimmung der Personalvertretung zur Einstellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88
    Mit den Mitbestimmungsrechten des Personalrats aufgrund des niedersächsischen Personalvertretungsrechts bei der Einstellung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis hat sich der Senat rechtsgrundsätzlich in einem vergleichbaren Fall in seinem Beschluß vom 27. Mai 1988 - 18 OVG L 7/87 - (bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1989 - BVerwG 6 PB 23.88 -) befaßt.
  • BVerwG, 04.01.1989 - 6 PB 23.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88
    Mit den Mitbestimmungsrechten des Personalrats aufgrund des niedersächsischen Personalvertretungsrechts bei der Einstellung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften im Angestelltenverhältnis hat sich der Senat rechtsgrundsätzlich in einem vergleichbaren Fall in seinem Beschluß vom 27. Mai 1988 - 18 OVG L 7/87 - (bestätigt durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1989 - BVerwG 6 PB 23.88 -) befaßt.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.12.1989 - 18 L 8/88

    Mitbestimmung bei der Änderung eines Dienstplans; Rechtsfolge der Nichtigkeit von

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88
    Sie läßt - wie in ihr ausdrücklich klargestellt ist (a.a.O., S. 54 r.Sp.) - die (hier interessierende) Rechtsprechung unberührt, daß in Angelegenheiten, in denen die Personalvertretung ihre Zustimmung zur beabsichtigten Maßnahme nur aus bestimmten, gesetzlich festgelegten Gründen verweigern darf, eine auf andere Gründe gestützte Verweigerung ebenso unbeachtlich ist wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (§ 72 Abs. 2 Satz 6 Nds. PersVG ); diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht im übrigen in neueren Entscheidungen fortgeführt und bekräftigt (vgl. z.B. Beschluß vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 -, Buchholz 250 Nr. 58 zu § 75 BPersVG; in gleichem Sinne zuletzt auch Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1989 - 18 OVG L 8/88 -).
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